Patentierte Wanne

1. März 2010

Die Wanne wurde patentiert.

Besten Dank für die Unterstützung bei der Eintragung an die Kanzei Sevriens & Wolff-Marting, 10405 Berlin.

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18 Kommentare zu “Patentierte Wanne”

  1. 01

    [...] Die Kanzlei-Wanne steht im Register. Weiteres im Wannen-Blog. [...]

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  2. 02

    Ein gar schreckliches Bild haben die da reingeklebt. Oder ist die Wanne wirklich so verbeult?

    doppelfish am 1. März 2010 um 13:08
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  3. 03

    Die Beulen gehören zum Image. Wenn ich ein Polizeiauto ohne Beulen fahren möchte, würde ich nicht in Kreuzberg danach suchen. Wir sind hier nicht in Watte gepackt. 8-)

    RA Hoenig am 1. März 2010 um 13:12
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  4. 04

    Und Sie denken, dass die Wanne als Marke schutzfähig ist?

    egal am 1. März 2010 um 14:14
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  5. 05

    @egal: Kanzleiwannen gibt es nur einmal, lawblogs hingegen…

    Lord am 1. März 2010 um 14:49
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  6. 06

    Also “patentiert” ist da gar nix. Patentiert wird eine Lösung einer technischen Aufgabe, die neu und erfinderisch ist und darüber hinaus gewerblich anwendbar ist. Das hier ist eine Marke und das ist was ganz anderes als ein Patent. Schon der Schutzumfang ist ja ein ganz anderer. Beispielsweise ist beim Patent auch – im Gegensatz zur Marke – auch der unberechtigte Besitz des Gegenstands verboten…

    Patenter Anwalt am 1. März 2010 um 15:15
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  7. 07

    Darf ich Ihnen eine Alternativformulierung für die Überschrift vorschlagen?
    “Wanne markenrechtlich geschützt”

    A. K, am 1. März 2010 um 15:43
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  8. 08

    Ich hab’s geahnt, daß Patentanwälte und Markenrechtler wegen der Patent-Wanne revoltieren. Im Gegensatz zu diesen spezialisierten Kollegen kann *ich* es mir aber erlauben, mir die Begriffe auszusuchen, die mir in den Sinn kommen, wenn ich hier im Blog was schreibe.

    Ich bin eben nur ein kleiner Strafverteidiger und nur meinem Gewissen unterworfen. ;-)

    RA Hoenig am 1. März 2010 um 16:20
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  9. 09

    @Patenter Anwalt:
    Der unberechtigte Besitz der Wanne ist auch verboten, fragen Sie mal den Eigentümer. ;-)

    RA JM am 1. März 2010 um 17:42
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  10. 10

    Und jetzt – darf sie deshalb in der Umweltzone stehen/fahren/geschleppt werden?

    MaxR am 1. März 2010 um 18:57
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  11. 11

    @RA-JM:
    Das kann ich mir denken ;-)

    …aber ich bin ja nur kleiner “grüner” und kenn mich mit so Sachen wie Besitz und Eigentum nicht aus :-)

    mein kleiner Kommentar war aber harmlos, wenn ich dran denke, wie UV letztens in einer Zivilsache verrissen wurde…. ;-)

    Patenter Anwalt am 1. März 2010 um 19:36
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  12. 12

    Und, werden jetzt alle Bilder von Polizei-Wannen abgemahnt aufgrund Verwechslungsgefahr analog den Tierpfoten durch J.Wolfskin? Oder gleich die Polizei, bringt sie doch beruflich Autos in den Verkehr, die der Wanne nachempfunden sind?
    :)

      Gute Idee, werde ich gleich mal meinem Abmahnanwalt rüberreichen. Das bedeutet im Erfolgsfall am kommenden 1. Mai ein polizeifreies Kreuzberg.;-) crh
    Stefan am 1. März 2010 um 19:56
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  13. 13

    Was wohl das Geschmacksmuster des Herstellers dazu sagt, hm?

    Niemand am 1. März 2010 um 22:23
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  14. 14

    Ah, stimmt. Dann hat die Wanne auch eine 3D-Marke verdient. Bei den Kollegen reicht’s nur für die Wort-Bild-Marke, so glatt, wie der Wagen da ist. :D

    doppelfish am 1. März 2010 um 22:46
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  15. 15

    Immerhin kein Geschmacksmuster.

    591 – Designation of colours – FA – [...] rot, orange [...]

    ^ Blinker?

      … und Rücklichter. :-) crh
    fs am 4. März 2010 um 02:38
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  16. 16

    Uh-oh…

    Hier liegt gerade eine Sache, in der VW wegen einer 3D-Marke in Form des Bullis (T1) einen Buchhändler in Anspruch nimmt, der Kalender mit Bulli-Bildern vertrieben hat. Halte ich für Kokolores (keine markenmäßige Benutzung), aber: andere Ansicht LG Frankfurt…

    Wenn MB sowas auch hat/macht, könnte das ein teures Vergnügen werden. Besser nochmal genau nachgucken, denn merke: grüner Ärger ist kostspielig.

    In jedem Fall bin ich ein großer Fan der Wanne und drücke natürlich die Daumen, dass es keinen Ärger gibt!

    Christian am 4. März 2010 um 22:02
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  17. 17

    [...] paar kluge Patent- und Markenrechtler haben mich zu Recht darauf hingewiesen, daß die Wanne nun doch nicht patentiert ist. So hatte ich hier noch groß getönt. Es handele [...]

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  18. 18

    Wie haben die Jungs es eigentlich geschafft, das hintere Nummernschild unkenntlich zu machen, während das vordere Kennzeichen noch lesbar ist?

    doppelfish am 22. Juni 2010 um 07:51
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