Na endlich …

… kommt man mal auf eine vernünftige Idee:

Die NPD steht vor existentiellen Finanzproblemen. Die Bundestagsverwaltung hat wegen eines falschen Rechenschaftsberichts eine Strafe von 2,2 Millionen Euro gegen die Partei verhängt – zu bezahlen bis zum 1. Mai. Damit droht den Rechtsextremen der Ruin.

Quelle: Spiegel

Ohne Bares geht den Nazis die Luft aus. Dazu braucht man weder V-Leute, noch ein Verbotsverfahren. Geldhahn zu und gut ist.

Und wenn’s paßt, könnte man der Parteibuchhaltung gleich noch ein paar fröhliche Steuerprüfer hinterher schicken. Die finden auch immer noch was …

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

9 Antworten auf Na endlich …

  1. 1
    Michael says:

    Die alten Methoden sind immer noch die besten (siehe auch Al Capone). Und man kann die NPD hinterher noch nichtmal wirklich zum Märtyrer eines Verbotes des bösen Staates machen, wenn deren eigene Funktionäre zu dumm zum Umgang mit Geld sind. Auch sehr gut.

  2. 2
    studiosus juris says:

    Die NPD wird sich eher damit brüsten können, dass man ihr mit dem naheliegendsten eine Partei loszuwerden, nämlich einem Verbotsverfahren, nicht Herr werden konnte.

  3. 3
    Matthias says:

    Halt der Klassiker. Menschen trifft man am besten am Geld. Das tut am meisten weh bzw. wischt sie von der Bildfläche.

    2,2 Mio? Ist doch kein Problem. Das Pack kann doch mal arbeiten gehen. ;)

  4. 4
    doppelfish says:

    Kein Wunder. Jetzt, wo die Ermittlungsbehörden ihre V-Leute zurückgezogen haben, sind auch noch die letzten halbwegs fähigen Leute aus der NPD raus. Und die Kosten für ein Verbotsverfahren haben wir uns auch gespaart!

    Hätte man auch mal früher draufkommen können, also wirklich.

  5. 5
    a.k. says:

    Das ist Recht mit zweierlei Mass.
    Die CDU wurde so gut wie nicht bestraft und Kohl ist und bleibt ein Ehrenmann.

  6. 6
    Michael says:

    @a.k.: Die CDU wurde genauso bestraft, wie jetzt die NPD. Nur das Kohl halt seiner Partei das Geld gezahlt hat. Die strafrechtliche Würdigung (bzw. Nichtwürdigung) ist ein anderes Blatt, was nicht von der Bundestagsverwaltung zu beschreiben ist.

  7. 7
    whocares says:

    @a.k.: Ganz einfache Formel: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

  8. 8
    egal says:

    Ob es wohl verfassungsmäßig zulässig ist, eine (erlaubte) politische Partei so zu bescheiden, dass sie in Gänze zahlungsunfähig wird?

    Bei den vergangenen Verfahren ging es ja nie um die Existenz der Partei, wenn ich mich nicht recht täusche.

  9. 9
    JLloyd says:

    @egal:
    Bei der FDP hatten wir den Fall schon einmal – damals hatte die Bundestagsverwaltung irgendwie ‚Gnade vor Recht‘ ergehen lassen. Genau dieser Umstand gibt der Sache m.E. den Beigeschmack politischer Willkür, obgleich die NPD freilich eine Partei ist, deren Wähler man am liebsten als Protest-Nichtwähler sähe.